Seit etwa zehn Jahren erleben Rad- und Fußverkehr in Deutschland eine Renaissance. Mit dem Aufkommen von Kinderfahrradanhängern, Lastenrädern, großen kommerziellen Leihfahrradsystemen sowie insbesondere elektrisch unterstützten Fahrrädern ist im letzten Jahrzehnt sowohl eine Vervielfachung der Fahrradnutzung als auch der Nutzertypen eingetreten. Die damit verbundenen Potentiale zur Verlagerung von Verkehren auf das Fahrrad bieten – etwa in den Bereichen der Luftreinhaltung, der Stadtgestaltung und der Eindämmung des Verkehrslärms – gute Ansätze zur Lösung aktueller Herausforderungen des Stadtverkehrs.
Außerdem entwickeln immer mehr Kommunen Strategien und Konzepte für mehr Fußverkehr. Zum einen weil der ÖPNV auf gute fußläufige Erreichbarkeit angewiesen ist. Zum anderen weil in der kommunalen Verkehrspolitik auch der Fokus auf Kinder-, Familien- und Seniorenfreundlichkeit verstärkt Einzug hält. Im gleichen Maße nehmen die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung nach sicheren Schulwegen, mehr Querungsmöglichkeiten, Verkehrsberuhigung, attraktiven öffentlichen Plätzen und Flaniermeilen oder angenehmen Achsen bzw. Spazierrouten zu.
Mehr Fuß- und Radverkehr ist jedoch nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes oder der Verkehrssicherheit von öffentlichem Interesse. Auf kommunaler aber auch gesamtgesellschaftlicher Ebene zeigt die Förderung des Rad- und Fußverkehrs zahlreiche positive Wirkungen. Zum Beispiel können somit Verkehrsflächen effizienter genutzt und damit Kosten für Verkehrsplanung- und -organisation gespart werden.
Zudem wirkt sich mehr Fuß- und Radverkehr unmittelbar positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung aus und stärkt die zwischen-menschliche Kommunikation vor Ort. Kinder und ältere Menschen erreichen besser ihre Ziele, d.h. sie können sich selbstbestimmter bewegen. Alles in allem geht es um die Frage nach einer lebenswerten Kommune. Und diese Frage ist drängender denn je.
Parallel zu diesen Entwicklungen müssen sich die Städte, Gemeinden und Landkreise ganz konkreten planerischen und technischen Herausforderungen stellen, die der Bau und die Unterhaltung einer bedarfsgerechten, sicheren und attraktiven Infrastruktur für Fußverkehr und Radverkehr mit sich bringen.
In zwölf Bundesländern haben sich Kommunen zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen, um diese Aufgaben aktiv anzugehen. Am 7. März 2019 wurde in Bautzen der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e.V. gegründet.

Aufbau
Die Basis der Arbeitsgemeinschaft bildet ein eingetragender Verein. Dessen Geschäftsstelle ist effizienter Dienstleister für die Mitglieder in Fragen des Rad- und Fußverkehrs und fachliche Verbindungsstelle zu den Institutionen des Freistaates Sachsen.
Ziele
Hauptziel der Arbeitsgemeinschaft ist es die Bedingungen für Rad- und Fußverkehr im Alltag in den Mitgliedskommunen deutlich zu verbessern. Dazu sollen die Mitgliedskommunen in die Lage versetzt werden das alltägliche Zu-Fuß-gehen und Fahrradfahren bestmöglich zu fördern. Die Arbeitsgemeinschaft strebt insbesondere eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an, aber auch mit anderen Organisationen und Verbänden.