Aktuell ist eine Novellierung der Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau durch die Staatsregierung geplant. Die Kommunen des wegebunds haben ihre Erwartungen an die Novellierung und Verbesserungsvorschläge gebündelt und an Staatsminister Martin Dulig versandt. Die wesentlichen Forderungen sind: die Erweiterung und Konkretisierung der Fördergegenstände (z.B. Aufnahme von Radverkehrskonzepten und die Angleichung an das Bundesprogramm „Stadt und Land“), die Beibehaltung der 90%-Förderquote und der Höhe der eingestellten Finanzmittel für Radverkehrsmaßnahmen, sowie die Streichung der Antragsfristen, sodass eine fortlaufende Antragsstellung möglich wird. Das sind für sächsische Kommunen wichtige Voraussetzungen, damit Maßnahmen im Rad- und Fußverkehr auch künftig effizient umgesetzt werden können.