Fahrradstraßen für uns in Sachsen

Ob Rennrad, E-Bike, Lastenrad oder das gute alte Stadtrad: Immer mehr Menschen satteln aufs Fahrrad um. Diese Entwicklung begrüßen wir, denn Radfahren hält uns fit und die Luft sauber. Allerdings stößt die neue Mobilität immer noch an einigen Stellen auf eine alte Infrastruktur. Damit sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher und wohl fühlen können, arbeiten Sachsens Städte und Gemeinden verstärkt an der Modernisierung ihres Fahrradverkehrsnetzes. Hierzu gehört auch die Einrichtung von Fahrradstraßen.

Was ist das Besondere an einer Fahrradstraße? Welche Regeln gelten? Und welche Idee steckt dahinter? Hier haben wir Ihnen einen kleinen Überblick zusammengestellt.

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen stehen vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung. Eine der wichtigsten Besonderheiten ist, dass hier Fahrräder das Tempo bestimmen und jederzeit nebeneinander fahren dürfen. Sie müssen nicht zur Seite ausweichen, wenn von hinten Autos herannahen. Insgesamt gilt Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmenden, egal ob zwei oder vier Räder.

Zu erkennen sind Fahrradstraßen an der deutlichen Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen. Sind Seiten-Parkplätze vorhanden, weisen spezielle Dooring-Linien sowohl die Parkzone als auch die sichere Radfahrzone aus. So helfen sie Unfälle durch sich öffnende Autotüren zu vermeiden.

Mit einer entsprechenden Zusatzbeschilderung genießen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lieferverkehr aber weiterhin freie Einfahrt.

Welche Regeln gelten auf Fahrradstraßen?

Auf einer Fahrradstraße gilt ganz generell die Allgemeine Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein paar Besonderheiten sind dennoch zu beachten.

Das bleibt gleich:   Das gilt auf der Fahrradstraße:
     
  • Die Gehwege gehören den Fußgängerinnen und Fußgängern.
  • Der bekannte Überholabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" haben Lieferverkehr, Anwohnerinnen und Anwohner freie Zufahrt.
  • Grundsätzlich gilt die gegenseitige Rücksichtnahme.
 
  • Für alle Verkehrsteilnehmende gilt Tempo 30.
  • Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren und müssen von hinten
  • herannahenden Autos keinen Platz machen.
  • Ohne Zusatzzeichen ist die Fahrradstraße ist für den Kfz-Verkehr gesperrt.
  • KFZ-Fahrende sind angehalten, besondere Rücksicht auf Radfahrende zu nehmen.
  • Bei Seiten-Parkplätzen weisen Dooring-Linien sowohl die Parkzone als auch die sichere Radfahrzone aus.

Was ist der Sinn von Fahrradstraßen?

Die Idee der Fahrradstraße ähnelt der einer Hauptstraße: Ausgebaute Routen kanalisieren und regeln den Radverkehr dort, wo er bereits Priorität hat bzw. bekommen soll und gestalten so das Radfahren für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer und entspannter.

Wie soll das funktionieren?

Auf Fahrradstraßen genießen Radfahrende Priorität, so dass sie komfortabel und schnell von A nach B gelangen. Das macht diese Wege für Radfahrende besonders attraktiv, egal ob sie zur Arbeit, zur nächsten Bahnhaltestelle, ins Zentrum oder einfach raus in die Natur möchten.

Wer profitiert von Fahrradstraßen?

Mit ihren klaren Regeln sorgen Fahrradstraßen für ein besseres Miteinander für alle:
Radfahrende sind sicher und schnell unterwegs. KFZ-Fahrende wissen, was sie auf einer Fahrradstraße erwartet. Sie stellen sich auf Fahrradfahrende ein oder umgehen die Fahrradstraße. Wer zu Fuß unterwegs ist, kann darauf zählen, dass die Gehwege frei sind und Anwohnerinnen und Anwohner freuen sich über weniger Autos, mehr Ruhe und bessere Luft.

wegebund

Der wegebund ist die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Die Geschäftsstelle versteht sich als Dienstleisterin, Kontaktstelle sowie vermittelndes und zusammenführendes Gelenk für die Mitgliedskommunen und die Institutionen des Freistaates Sachsen.

Mehr über unseren Verein, unsere Projekte und Ziele finden Sie hier.