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Förderinitiative Fußverkehr

Der Bund hat eine neue Förderinitiative gestartet, mit der die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs entscheidend verbessert werden sollen. Es können Fördermittel sowohl für investive als auch für nicht investive Maßnahmen beantragt werden, die den Fußverkehr als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart stärken.

Besonders die Planung und bauliche Umsetzung von Projekten, die den Ausbau flächendeckender und attraktiver Fußverkehrsinfrastruktur vorantreiben, sollen gefördert werden. Hierzu gehören neben der Umgestaltung und Verkehrsberuhigung des Straßenraums unter anderem auch Maßnahmen zur Verknüpfung von Fußverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr, Maßnahmen der Inklusion und barrierefreien Gestaltung von Fußverkehrsinfrastruktur sowie Maßnahmen zum Lückenschluss im Fußwegenetz.

Der Bund fördert grundsätzlich alle Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind. Die Förderung beträgt generell maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Weitere Informationen zur neuen Förderinitiative finden Sie unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/Fussverkehr/Fussverkehr_inhalt.html.

Bei Anfragen kontaktieren Sie den Projektträger Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Fussverkehr@balm.bund.de oder über die Nummer 0221-5776-5599.

 

Foto: get_shot.de