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Eigenmittel bei Anträgen nach FRL-KStB

Für sächsische Kommunen stellt sich bei der Beantragung von Fördermitteln immer wieder die Frage: Wo bekomme ich die Eigenmittel her? 

Diese Frage stellt sich auch für kommunale Radverkehrsinvestitionen über die FRL-KStB, unabhäng davon, ob die Fördergelder von Bund (z. B. Programm "Stadt und Land") oder vom Freistaat kommen.

  1. Seit 2 Jahren ist es aufgrund eines Erlasses in Sachsen möglich, die pauschalen Zuweisungen nach §20a SächsFAG für Eigenmittel bei Maßnahmen zur Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen zu nutzen.
  2. Ob und wie auch zweckgebundene (nicht pauschale) Zuweisungen nach §20b nach SächsFAG für besimmte Maßnahmen als Eigenanteil verwendet werden können, müssen die Kommunen hingegen direkt und individuell mit der Landesdirektion klären.

Offizielle Informationen finden Sie in dem Fragen-Antworten-Katalog des LASuV zur FRL-KStB: https://www.lasuv.sachsen.de/download/FAQ_Fragen-Antwortkatalog_FRL_KStB-Stand05092024.pdf